Nach BGB § 312d Absatz 4 Nr. 6 besteht kein Widerspruchsrecht bei Fernabsatzverträgen über Lieferung von Waren, deren Preise auf den Finanzmärkten Schwankungen unterliegen, auf die ich als Unternehmer keinen Einfluss habe und die innerhalb der üblichen Widerspruchsfrist auftreten können. BITTE BEACHTEN SIE DAS VOR DEM BIETEN BZW. DEM KAUF. Leider vergriffen